Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. 02 – 08 / 2021
Frau Jana Schimmel wird, vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses des sozialpädagogischen Studiums, ab 01.09.2021 als Leiterin der Kindertagesstätte „Kinderschloss Waldhufen“ mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden in der Entgeltgruppe S 16 TVöD-SuE unbefristet weiterbeschäftigt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Frau Schimmel ein entsprechendes Vertragsänderungsangebot zu unterbreiten.
Beschluss Nr. 03 – 08 / 2021
Frau Monika Kynast wird ab 01.09.2021 in Vollzeit als Erzieherin in der Entgeltgruppe S 8b TVöD-SuE unbefristet weiterbeschäftigt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, Frau Kynast ein entsprechendes Vertragsänderungsangebot zu unterbreiten.
Beschluss Nr. 04 – 08 / 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen beschließt, dass das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Abriss verschlissenes Nebengelass und Wiedererrichtung Nebengelass“ am Bauort OT Jänkendorf, Gemarkung Jänkendorf, Flur 3, Flurstück 138/6, Am Finkenberg 1, erteilt wird.
Beschluss Nr. 05 – 08 / 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen beschließt, dass das gemeindliche Einvernehmen zum „1. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheid Az.: B-18/01521/WH/wes (Errichtung einer Lärmschutzwand entsprechend Planeintrag mit einer Höhe von bis 4 m über Gelände)“ am Bauort OT Nieder Seifersdorf, Gemarkung Nieder Seifersdorf, Flur 10, Flurstück 30, Hauptstr. 95, erteilt wird.
Beschluss Nr. 06 – 08 / 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen beschließt, dass das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag „Errichtung Leergutcontainer (4 Stück) befristet für 3 Jahre als Zwischenlager für das Brauhaus Nieder Seifersdorf GmbH“ am Bauort OT Nieder Seifersdorf, Gemarkung Nieder Seifersdorf, Flur 4, Flurstück 27/5, Hauptstr. 49, erteilt wird.
Beschluss Nr. 07 – 08 / 2021
Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen bestätigt die Annahme von Geld- oder Sachspenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Wert von im Einzelfall von 50 € bis zu 1.000 € aus dem 1. Halbjahr 2021 gem. Übersicht.