Informationen - Hinweise - Bitte
An alle Tierhalter - liebe Hundehalter, werte Einwohner,
immer wieder ereignen sich unliebsame Zwischenfälle mit Tieren, insbesondere mit unangeleinten Hunden. Oftmals ist es nur der erste Schreck, wenn so ein Vierbeiner ohne Herrchen/Frauchen auf einen zugestürmt kommt. Doch gerade bei Kindern prägen sich diese „Angstsekunden“ für immer ins Gedächtnis ein.
Teuer kann das Ausführen ohne Leine dann werden, wenn der vierbeinige Freund unvermittelt zubeißt oder seinem Instinkt entsprechend im Jagdfieber öffentliche Verkehrswege überquert. Unfälle mit Personen- oder Sachschaden können die Folge sein. Gleiches gilt für andere Tiere wie z.B. Hühner oder Gänse.
Damit für alle die öffentliche Sicherheit immer gewährleistet ist, hat der Verwaltungsverband Diehsa in seiner Polizeiverordnung (PolVo) eine entsprechende Regelung getroffen:
„Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht belästigt oder gefährdet werden (§ 4 Abs. 1 PolVo).
Hunde dürfen auf öffentlichen Straßen, Gehwegen sowie auf Grün- und Erholungsanlagen innerhalb der Ortslage nur an der Leine geführt werden. Außerhalb der Ortslage dürfen Hunde nur bei unbedingtem Gehorsam und unter Kontrolle des Hundehalters bzw. - führers frei laufen gelassen werden (§4 Abs. 3 PolVo).“
Das schließt auch ein, dass Sie Ihr Grundstück so gesichert haben (z.B. Zaun, geschlossenes Hoftor etc.), dass Ihre Tiere nicht unkontrolliert entweichen können.
Wir bitten alle Tierhalter, Ihre Tierhaltung entsprechend zu gestalten.
Verwaltungsverband Diehsa als Ortspolizeibehörde