Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Diehsa
Bekanntmachung des Verwaltungsverbandes Diehsa
Der Verwaltungsverband Diehsa sucht eine/n Friedensrichter/-in und eine/n Friedensrichter/-in als Stellvertreter/in für seine Schiedsstelle (Gebiet der Gemeinden Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See und Waldhufen). Dieses Ehrenamt des/der Friedensrichters/-in und des/der Friedensrichters/-in als Stellvertreter/in können Einwohner übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein sollen und die Interesse an einer solchen Aufgabe haben.
Die Aufgabe des/der Friedensrichters/-in besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten - vermögens- und strafrechtlicher Art - zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des/der Friedensrichters/-in ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung.
Die zu wählenden Personen werden für fünf Jahre von der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Diehsa gewählt und können auch wieder gewählt werden. Die Bewerber haben Einwilligung abzugeben, dass über ihre Person ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden darf.
Wer in einer Mitgliedsgemeinde des Verwaltungsverbandes Diehsa wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 31. August 2012 beim Verwaltungsverband Diehsa, Kollmer Straße 1,
in 02906 Waldhufen zu bewerben.
Nähere Auskünfte erhalten interessierte Einwohner unter der Rufnummer 035827/71923, Herr Sindzinski.
Entsprechend § 1 der Satzung des Verwaltungsverbandes Diehsa über die öffentliche Bekanntmachung vom 07.04.1999, zuletzt geändert am 30.03.2011, in Verbindung mit den Satzungen über die öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See und Waldhufen wird diese Bekanntmachung in der Gemeinde Hohendubrau durch Abdruck im Amtsblatt der Gemeinde „Hohendubrauer Gemeindeblatt“, in der Gemeinde Mücka durch Abdruck im „Hausboten“, in der Gemeinde Quitzdorf am See durch Abdruck im „Gemeindeboten“ und in der Gemeinde Waldhufen durch Abdruck im „Mitteilungsblatt der Gemeinde Waldhufen“ bekannt gemacht.
gez. Beck


