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Gemeinderat informiert

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

zum Bebauungsplan „Sondergebiet Tierhaltung“ in der Gemeinde Waldhufen

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen hat nach angeregter Diskussion den nachfolgenden Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Sondergebiet Tierhaltung (Harthe) in der Gemeinde Waldhufen mit dem in dem Lageplan dargestellten Geltungsbereich gefasst.

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen beschließt auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Tierhaltung“ am Roten Grubenweg in der Gemeinde Waldhufen. Planungsziel ist, auf den Flurstücken 2/1, 2/2 (Teilflächen), 2/3 (Teilflächen), 3, 4/1, und 18/2 (Teilflächen) in der Flur 5 in der Gemarkung Nieder  Seifersdorf eine Broilerelterntieraufzucht- und -haltungsanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen zu errichten.

Weiterlesen: Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 

Gemeinderatssitzung

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung  findet

am Donnerstag, dem 16.05.2013 um 19.30 Uhr  im  Schulungsraum der FFw Nieder Seifersdorf

statt.
Die genaue Tagesordnung entnehmen Sie bitte den ortsüblichen Bekanntgaben.
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.

   

Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2013

Lärmkartierung an der A4

Nach der Entscheidung des Gemeinderates zur Lärmkartierung an der A4 in Nieder Seifersdorf gab es Rückfragen aus der Bevölkerung zu dieser Thematik. Deshalb sind einige Erläuterungen notwendig.

Die Lärmkartierung ist Forderung der Landesregierung und basiert auf der Europäischen Lärmrichtlinie.

Weiterlesen: Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2013

 

Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2013

Erstellung von strategischen Lärmkarten für die BAB A4 auf dem Gebiet der Gemeinde Waldhufen

Der Gemeinderat hat in der Gemeinderatssitzung vom 27.01.2011 entschieden, nicht an der landeszentralen Lärmkartierung teilzunehmen. Da es sich bei der Lärmkartierung auf der Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem § 47 c Bundes-Immissionsschutzgesetz um eine gesetzliche Pflichtaufgabe in kommunaler Zuständigkeit handelt, ist die Gemeinde Waldhufen nun gezwungen, diese Lärmkartierung in eigener Verantwortung durchzuführen bzw. diese Leistungen zu beauftragen. Herr Dr. Albrecht vom SMUL Sachsen erläuterte in der Sitzung am 17.01.2013 den Gemeinderäten die gesetzlichen Grundlagen und die kommunale Pflicht zur Erstellung dieser aber die auch bei Nichtdurchführung daraus resultierenden Konsequenzen. Der Gemeinderat folgte seinem Vorschlag, dem  Ingenieurbüro IDU aus Zittau den Auftrag zu erteilen, da dieses Büro die BAB A4 rund um Waldhufen herum bereits kartiert hat. Die angebotenen Kosten für die Erstellung der Lärmkarten betragen ca. 3.150 € brutto.

Weiterlesen: Informationen aus der Gemeinderatssitzung vom 21.02.2013

   

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Download Mitteilungsblatt 2013 05

Mitteilungsblatt Mai 2013 10,2 MB

Download Mitteilungsblatt 2013 04

Mitteilungsblatt April 2013 10,3 MB

Download Mitteilungsblatt 2013 03

Mitteilungsblatt März 2013 6,3 MB

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