Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes zur 2. Änderung des Flä-chennutzungsplans des Verwaltungsverbandes Diehsa – Teilgebiet Gemeinde Waldhufen
Flächennutzungsplan
Umweltbezogene Stellungnahmen Vorentwurf

Öffentliche Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“
Bebauungsplan
Gutachten
Umweltbezogene Stellungnahmen Vorentwurf
Berichterstattung zum Lärmaktionsplan Waldhufen
Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl
der Gemeinde Waldhufen am 09. Juni 2024
Öffentliche Bekanntmachung des Abstimmungsergebnisses des Bürgerentscheids zur Gemeindefusion Waldhufen-Vierkirchen am 09. Juni 2024 in der Gemeinde Waldhufen
Gemeindefusion Ergebnis PDF Dokument
Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Waldhufen
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt
seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im
Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor.
Daran anschließend sind in Lärmaktionsplänen Maßnahmen zur Lärmminderung abzuwägen und
gegebenenfalls festzulegen. Die§§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz setzen die
Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unter
Einbindung der Öffentlichkeit um.
Die aktuelle Lärmkartierung wurde 2022 in Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie (LfULG) durchgeführt. Gemäß gesetzlicher Vorgabe sind
Straßenzüge mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr
kartierungspflichtig. Aufgrund einer umfassenden Änderung der zugrundeliegenden
Berechnungsmethode sind die Lärmkartierungen der vergangenen Jahre mit den ermittelten
Werten aus dem Jahre 2022 nicht mehr 1 :1 vergleichbar. Berechnet wurde die Höhe der
Geräuschbelastungen und die Zahl der damit betroffenen Menschen in den jeweiligen
Pegelklasse. Aufgrund einer anderen statistischen Verteilung der Einwohner im
Berechnungsmodell, hin zu den lautesten Fassaden, sind gegenüber der letzten Kartierung
deutlich höhere Betroffenheiten festzustellen, selbst bei gleichbleibender Verkehrssituation.
Auf dem Gebiet der Gemeinde Waldhufen wurden im Rahmen der Lärmkartierung die von einem
Teilabschnitt der A 4 ausgehende Lärmbelastung untersucht:
Über die Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können sich
interessierte Anwohner im Internetauftritt des LfULG unter folgenden Links informieren:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html
-> Karte der Lärmkartierung
-> Kartenanwendung im iDA öffnen /
https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/laerm?
Bitte beachten Sie dabei die auf der Website eingestellte „Hilfestellung zur Interpretation der
Ergebnisse der Lärmkartierung“.
Des Weiteren können die Lärmkarten für die Gemeinde Waldhufen auf der Internetseite
www.waldhufen.de sowie unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/ eingesehen werden.
Gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz steht nun die Gemeinde Waldhufen vor der
Aufgabe, sich im Rahmen eines Lärmaktionsplans mit der vorhandenen und in der Lärmkartierung
dargestellten Lärmsituation auseinanderzusetzen. Gegenstand der Lärmaktionsplanung sind
ausschließlich verkehrliehe Lärmbelastungen, auch über die im Rahmen der Lärmkartierung
untersuchten Straßen hinaus, sofern relevante Konflikte bestehen.
Lärmaktionspläne dienen der wirksamen Verhinderung oder Minimierung von Lärmproblemen
und Lärmauswirkungen und sind in Zuständigkeit der Gemeinden zu erstellen, im Turnus von 5
Jahre zu gilt diese zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.
Die Gemeinde Waldhufen beabsichtigt, im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf die
Festschreibung von Minderungsmaßnahmen im Aktionsplan zu verzichten (Lärmaktionsplan
ohne Maßnahmen).
Ausschlaggebend hierfür sind folgende Gründe:
- Im Ergebnis der Lärmkartierung wurden im Einwirkbereich des kartierungspflichtigen Teilabschnittes der A 4 nur geringe Lärmbetroffenheiten oberhalb der Gesundheitsrelevanz festgestellt.
- An der A 4 erfolgte eine Lärmvorsorge (Tunnel Königshainer Berge, Lärmschutzwand sowie Schallschutzfenster und/oder Lüftungseinrichtungen) beim abschnittsweisen Neubau gemäß 16. BlmSchV, damit Ausschöpfung des rechtlichen Handlungsspielraums an der BAB.
- Die Gemeinde Waldhufen selbst hat keine Handlungsbefugnis für die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen und der BAB 4, die sich aus der Festlegung in einem Lärmaktionsplan ergeben.
Aus den vorgenannten Gründen beabsichtigt die Gemeinde Waldhufen einen Lärmaktionsplan
ohne Maßnahmen zu erstellen.
Die betroffene lokale Öffentlichkeit ist am Verfahren der Lärmaktionsplanung aktiv zu beteiligen.
Deshalb möchten wir Sie hiermit auffordern, Hinweise und Einwendungen zur
Lärmaktionsplanung per Post, per E-Mail bauamtgemeinde@waldhufen.de oder persönlich zur
Niederschrift vom 02.05.2024 bis zum 06.06.2024 in der Gemeindeverwaltung, Ullersdorfer
Straße 1, 02906 Waldhufen zu den bekannten Öffnungszeiten anzubringen.
Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt unter Abwägung der eingegangenen
Rückmeldungen die endgültige Beschlussfassung des Lärmaktionsplanes im Gemeinderat.
18.04.2024
Brückner
Bürgermeister der
Gemeinde Waldhufen

