GEMEINDE WALDHUFEN


Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“

Der Gemeinderat der Gemeinde Waldhufen hat in seiner Sitzung am 10.03.2022 mit Beschluss-Nr. 07-02/2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“ gefasst und in seiner Sitzung am 09.11.2023 mit Beschluss-Nr. 01-10/2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 15.09.2023 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“ haben sich im Rahmen der Bearbeitung Änderungen des Geltungsbereiches ergeben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nunmehr eine Fläche von insgesamt ca. 53,2 ha. Betroffen sind folgende Flurstücke:

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Vorentwurfes zum Bebauungsplan ist im nachfolgenden Plan (Anlage) nachrichtlich wiedergegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.

Planungsziele sind die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage, die Sicherung der Anlage durch eine Einzäunung und die Anbindung der Anlage ans öffentliche Straßennetz, die Erhaltung der sichtverschattenden Gehölzbestände sowie die Wiederherstellung der Fläche für die Landwirtschaft nach Auslaufen der PV-Nutzung. Zur Erlangung des Baurechtes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Gleichzeitig wird die Erschließung geklärt und die Umweltprüfung durchgeführt.

Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum

vom 11. Dezember 2023 bis einschließlich 11. Januar 2024

während der Dienstzeiten im Dienstsitz der Gemeindeverwaltung Waldhufen, Jänkendorf, Ullersdorfer Straße 1 in 02906 Waldhufen frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet zu werden und den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 01/2022 „Photovoltaik-Freiflächenanlage – Solarpark Jänkendorf“ mit der

Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C-1),

in der Fassung vom 15.09.2023 mit der Anlage Brutvogelliste Jänkendorf 2023, einzusehen.

Zusätzlich sind die Planunterlagen zur Information in der Internetpräsentation der Gemeinde Waldhufen unter www.waldhufen.de und im Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de  einsehbar.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Waldhufen, Jänkendorf, Ullersdorfer Straße 1 02906 Waldhufen  vorgebracht werden. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Horst Brückner

Bürgermeister



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